Die letzte Ruhestätte – Friedhof oder nicht?

Die Wahl des Ortes und der Art der Bestattung ist, bis auf wenige Ausnahmen, kaum reglementiert, solange die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Bestattungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland, und teilweise sogar zwischen einzelnen Gemeinden oder Kommunen, verschieden. In Deutschland besteht der sogenannte Sarg- und Friedhofszwang, d. h. jeder Verstorbene muss in einem Sarg oder in einer Urne beigesetzt werden, und zwar auf einem Friedhof, in einem ausgewiesenen Ruhewald (andere Bezeichnungen: Friedwald, Ruheforst oder Ähnliches) oder auf Hoher See.

Bei Friedhöfen ist es so, dass der Verstorbene in der Regel auf dem Friedhof beigesetzt wird, in dessen Ort oder Gemeinde sein letzter Wohnsitz lag. Eine Beisetzung auf jedem anderen Friedhof ist aber in den meisten Fällen möglich, solange für die dortige Grabstätte ein Nutzungsrecht besteht. Manche Friedhofsverwaltungen lassen Beisetzungen von Personen von außerhalb nur in begründeten Ausnahmefällen zu. Auch hier kann Ihnen Ihr Bestatter hilfreich zur Seite stehen. Gelegentlich erheben Städte und Gemeinden eine Sondergebühr, wenn jemand von auswärts bestattet werden soll. Diese Extrakosten können bis zu 50 % der Friedhofsgebühren ausmachen.

Keine Urne auf die Fensterbank

Deutschen Krematorien ist es meistens nicht erlaubt, die Urne an Hinterbliebene auszuhändigen. In der Regel nimmt der Bestatter die Urne in Empfang und bewahrt sie bis zur Beisetzung auf, oder sie wird direkt zum Beisetzungsort überführt. Das Krematorium bekommt eine Bestätigung, dass die Urne ungeöffnet beigesetzt wurde. Ebenso verhält es sich bei der Seebestattung: Hierbei wird die Urne mit der Asche direkt zu der jeweiligen Reederei überführt.

Die Gesetze und Vorschriften zu Bestattungen sind in Deutschland sehr streng. So ist es, bis auf ganz wenige Ausnahmen wie zum Beispiel in Bremen, nicht erlaubt, dass die Urne mit der Asche eines Verstorbenen daheim aufbewahrt wird. Naturbestattungen, wie das Ausstreuen der Asche auf einer Wiese, in einem Fluss oder in der Luft, sind in Deutschland ebenfalls nicht gestattet. Allerdings gibt es in den hier liberaleren Nachbarländern durchaus entsprechende legale Möglichkeiten. Wenn sich jemand eine Naturbestattung wünscht, ist eine Grabstelle in einem Ruhewald mit Sicherheit eine gute Alternative zur herkömmlichen Erdbestattung. Ein sogenannter Lebensbaum (Tree of life) bietet sogar die Möglichkeit, sich  legal im eigenen Garten beisetzen zu lassen. Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen hier gerne weiter und wird Sie ausführlich beraten.